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Halteverbotszone für Ihren Umzug

Sichern Sie sich einen Parkplatz

Ihr Umzug fängt an, die Helfer warten, doch vor Ihrem Hauseingang sind sämtliche Parkflächen belegt. Dies bedeutet im besten Fall einen längeren Trageweg. Falls es sich jedoch um eine Einbahnstraße oder einen Fußgängerzone handelt, kann es auch das Ende des Umzugs bedeuten.

Wir richten für Sie Halteverbote ein. Spätestens 96 Stunden vor Beginn Ihres Umzugs ist die Parkfläche als Halteverbot ausgezeichnet. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel für den Tag des Umzugs zwischen 08.00 - 20.00 Uhr. Eine Verlängerung ist gegen Aufpreis möglich. Sie brauchen keine Kaution zu zahlen und auch die Genehmigung der Stadt Köln können wir gegen Aufpreis gerne für Sie einholen. Die Standard-Sperrfläche beträgt 15m. Die Ausnahmegenehmigung verleiht Ihnen ein Nutzungsrecht auf die angemeldete Sperrfläche am Tag Ihres Umzugs. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden von der Stadt Köln abgeschleppt.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Einrichung eines Halteverbots außerhalb von Köln.


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